Erhöhte steuerliche Begünstigung

Wie läuft die Steuerbegünstigung ab?

Unabhängig von den genannten Zuschüssen können Sie als Immobilieneigentümer im Sanierungsgebiet „Innenstadt Löhne“ auch die erhöhte steuerliche Begünstigung für Modernisierungsmaßnahmen im und am Gebäude gemäß §§ 7h, 10f, und 11a EStG in Anspruch nehmen. Möglich ist es beispielsweise, Arbeitsleistungen – ausgeführt durch ein beauftragtes Fachunternehmen – sowie Materialkosten steuerlich geltend zu machen. Jedoch ist nicht alles absetzbar: Neubau, Grundstückserwerb oder Luxusmodernisierungen sind grundsätzlich nicht begünstigungsfähig.

Was ist zu beachten?

Je nachdem, ob das Gebäude selbst genutzt oder vermietet wird, können die Kosten in Abhängigkeit zu Ihrem Steueraufkommen innerhalb von zehn bis zwölf Jahren zu 90 – 100 % beim Finanzamt geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Durchführung der Arbeiten ein Vertrag mit der Stadt geschlossen wird, der beim Finanzamt gemeinsam mit einer Bescheinigung der Stadt nach Bauabschluss vorzulegen ist.

Die Prüfung sowie eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuerbegünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema erhöhte steuerliche Begünstigung sollten Sie auch mit einem/einer Steuerberater:in klären. 

Übersicht der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten

Unterlagen zum Download

Ansprechpartner:innen

Stadt Löhne

Jennifer Kleimeier
Oeynhausener  Straße 41
32584 Löhne

Tel.: +49 5732 100 269
E-Mail: j.kleimeier@loehne.de

DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

Stefan Hasenbein
Mittelstraße 22
33602 Bielefeld

Tel.: +49 521 584864 22
E-Mail: stefan.hasenbein@dsk-gmbh.de